Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte

DIS Deutsche Inkasso Service GmbH – Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte

Ein prüfender Blick …

Damit wir mit unseren Mandanten gemeinsam entscheiden können, ob und in welchem Umfang sich ein Inkassoverfahren lohnt empfehlen wir, bei entsprechender Forderungshöhe, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Diese Auskünfte dürfen nur von registrierten Personen bzw. Unternehmen, unter Einhaltung der Regelungen des Datenschutzes, eingeholt werden. Weiterhin muss der Anfragegrund stichhaltig sein und immer angegeben werden. Gründe für eine Bonitätsanfrage können sein

  • eine Kreditanfrage
  • eine Geschäftsanbahnung
  • eine Mietvertragsunterzeichnung (Mieterprüfung)
  • eine offene Forderung bzw. unbezahlte Rechnung und
  • eine Bonitätsprüfung

In dieser Bonitätsauskunft wird mittels des Ampelprinzips dargestellt, wie hoch ein mögliches Zahlungsausfallrisiko bei der angefragten Person oder Firma ist. Zusätzlich wird auf der Skala von 1,0 (überdurchschnittlich gutes Zahlungsverhalten) bis 6,0 (das Zahlungsausfallrisiko liegt bei 100%) angegeben. Darüber hinaus wird mitgeteilt, ob für diese Person oder Firma sogenannte Negativmerkmale, wie z.B. die Abgabe des Vermögensverzeichnisses oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Mit diesen Informationen können unsere Mandanten vorab prüfen, ob Sie den Patienten oder Kunden bedienen wollen indem sie z.B. einen Vorschuss oder Barzahlung vor Behandlung oder bei Lieferung vereinbaren.


… für kaufmännische Entscheidungen

Diese Informationen sind auch Grundlage für die kaufmännisch abgestimmte Planung des Inkassoverfahrens. Denn nichts ist unbefriedigender für uns und unsere Mandanten, wenn nicht nur die Rechnung unbezahlt bleibt, sondern auch noch weiteres Geld ausgegeben wird, ohne einen Gegenwert zu erhalten. Es kann sogar sein, dass wir von einem Inkassoverfahren abraten und auf den Auftrag verzichten, weil wir eine wirtschaftlich sinnvolle Realisierung Ihrer Forderung nicht für möglich halten.

Im Rahmen des Datenschutzes können wir Bonitätsauskünfte ausschließlich für unsere Mandanten auf Basis ihres berechtigten Interesses – wie z.B. eines Inkassoauftrages oder zur Vermeidung von Forderungsausfällen – einholen. Sprechen Sie uns gerne hierzu direkt an.