Leistungen

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Inkasso

Unsere Leistungen

Die DIS Deutsche Inkasso Service GmbH bietet den gesamten Umfang des Inkassos bzw. Forderungsmanagements an. Dazu gehören selbstverständlich

  • das vorgerichtliche Mahnverfahren,
  • das Vereinbaren von Ratenzahlungen und Vergleichen,
  • das gerichtliche Mahnverfahren,
  • alle Möglichkeiten von Vollstreckungsmaßnahmen und
  • die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken.

Die einzelnen Maßnahmen stimmen wir mit jedem Mandanten individuell im Rahmen eines Inkassovertrages ab. Hierdurch bleibt die Wirtschaftlichkeit jedes Inkassofalles immer im Blick. Wir machen keine Hausbesuche.

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Forderungsmanagement

Gute Voraussetzungen

Forderungsmanagement ist ein Begriff aus der klassischen Buchhaltung. Unter anderem sind folgende Arbeitsschritte in der Buchhaltung unter diesem Begriff zusammengefasst:

- die Aufnahme und Verwaltung der Kundendaten
- die Verwaltung der Auftrags- bzw. Vertragsdaten
-
die Rechnungsstellung
-
das kaufmännische Mahnwesen und
-
das Inkassoverfahren.

Danach ist Inkasso ein Teilbereich jeder Buchhaltung und ein normaler Arbeitsschritt des Forderungsmanagements. Viele Unternehmen und Dienstleister vermeiden das Wort Inkasso und wählen stattdessen den Begriff Forderungsmanagement, auch wenn sie damit grundsätzlich das Gleiche meinen.

Ziele des Forderungsmanagements

Ein gut organisiertes und stabiles Forderungsmanagement (also alle 5 oben aufgeführten Schritte) ist die Grundlage für eine kaufmännisch korrekte Buchhaltung und ein Faktor bei der Gewährung von Krediten und Förderzuschüssen. Darüber hinaus können so auch Forderungsausfälle in den meisten Fällen von vorne herein vermieden bzw. wieder hergestellt werden und die Liquidität im Unternehmen erhalten bleiben, ohne fremde und teuer Mittel der Banken in Anspruch zu nehmen.

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Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte

Ein prüfender Blick …

Damit wir mit unseren Mandanten gemeinsam entscheiden können, ob und in welchem Umfang sich ein Inkassoverfahren lohnt empfehlen wir, bei entsprechender Forderungshöhe, eine Bonitätsauskunft einzuholen. Diese Auskünfte dürfen nur von registrierten Personen bzw. Unternehmen, unter Einhaltung der Regelungen des Datenschutzes, eingeholt werden. Weiterhin muss der Anfragegrund stichhaltig sein und immer angegeben werden. Gründe für eine Bonitätsanfrage können sein

  • eine Kreditanfrage
  • eine Geschäftsanbahnung
  • eine Mietvertragsunterzeichnung (Mieterprüfung)
  • eine offene Forderung bzw. unbezahlte Rechnung und
  • eine Bonitätsprüfung

In dieser Bonitätsauskunft wird mittels des Ampelprinzips dargestellt, wie hoch ein mögliches Zahlungsausfallrisiko bei der angefragten Person oder Firma ist. Zusätzlich wird auf der Skala von 1,0 (überdurchschnittlich gutes Zahlungsverhalten) bis 6,0 (das Zahlungsausfallrisiko liegt bei 100%) angegeben. Darüber hinaus wird mitgeteilt, ob für diese Person oder Firma sogenannte Negativmerkmale, wie z.B. die Abgabe des Vermögensverzeichnisses oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Mit diesen Informationen können unsere Mandanten vorab prüfen, ob Sie den Patienten oder Kunden bedienen wollen indem sie z.B. einen Vorschuss oder Barzahlung vor Behandlung oder bei Lieferung vereinbaren.

… für kaufmännische Entscheidungen

Diese Informationen sind auch Grundlage für die kaufmännisch abgestimmte Planung des Inkassoverfahrens. Denn nichts ist unbefriedigender für uns und unsere Mandanten, wenn nicht nur die Rechnung unbezahlt bleibt, sondern auch noch weiteres Geld ausgegeben wird, ohne einen Gegenwert zu erhalten. Es kann sogar sein, dass wir von einem Inkassoverfahren abraten und auf den Auftrag verzichten, weil wir eine wirtschaftlich sinnvolle Realisierung Ihrer Forderung nicht für möglich halten.

Im Rahmen des Datenschutzes können wir Bonitätsauskünfte ausschließlich für unsere Mandanten auf Basis ihres berechtigten Interesses – wie z.B. eines Inkassoauftrages oder zur Vermeidung von Forderungsausfällen – einholen. Sprechen Sie uns gerne hierzu direkt an.

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Vergütung

Höhe der Inkassokosten

Seit Oktober 2013 gelten für alle registrierten und zugelassenen Inkassounternehmen einheitliche und klare Regelungen bzw. Obergrenzen zur Inkassovergütung. Danach lehnen sich die Inkassokosten an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an und sind damit für alle Beteiligten transparent. Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also der Höhe der offenen/unbezahlten Rechnung. Der Gesetzgeber hat die aktuelle Gebührentabelle des RVG frei zugänglich im Internet veröffentlicht, so dass sie für Jeden einsehbar und damit nachvollziehbar ist.

Selbstverständlich berücksichtigt die DIS Deutsche Inkasso Service GmbH diese gesetzlichen Vorgaben, da aus unserer Sicht ein seriöses Inkasso bzw. Forderungsmanagement sowohl kundenerhaltend als auch verbraucherfreundlich sein muss, ohne dabei die Rechte der Gläubiger einzuschränken.

Wir schließen auch individuelle Honorarvereinbarung mit unseren Mandanten ab.

Wer trägt die Inkassokosten?

Der Gesetzgeber hat in den §§ 280 und 286 BGB die Regelungen zum Schadensersatz festgeschrieben. Danach gilt Folgendes: Ein Schuldner, der eine Forderung nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich in Verzug. Dieser Schuldner hat dem Gläubiger den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Das sind neben den Verzugszinsen, den Kosten für kaufmännische Mahnungen auch die Inkassokosten, welche sich aus der Inkassovergütung und den Auslagen zusammensetzen.
Der Zahlungsverzug des Schuldners ist, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, grundsätzlich die direkte Ursache dieser Kosten. Der sich im Verzug befindliche Schuldner muss daher mit Beitreibungskosten rechnen und diese bezahlen.

Nur wenn eine Forderung wegen Überschuldung oder Insolvenz des Schuldners bei ihm nicht realisierbar ist, trägt der Auftraggeber die Kosten des Inkassodienstleisters entsprechend der getroffenen Honorarvereinbar

Im Rahmen des Datenschutzes können wir Bonitätsauskünfte ausschließlich für unsere Mandanten auf Basis ihres berechtigten Interesses – wie z.B. eines Inkassoauftrages oder zur Vermeidung von Forderungsausfällen – einholen. Sprechen Sie uns gerne hierzu direkt an.